Rasende Reporter
In drei kurzen Absätzen vier Fehler – oder zumindest Ungenauigkeiten – leistet sich SPIEGELOnline:
Hamburg – Ein Autofahrer muss in der Schweiz die Rekordsumme von 299.000 Schweizer Franken zahlen…
Er muss zunächst nur 149.500 Franken zahlen, denn es wurde eine teilbedingte Strafe verhängt (Art. 43 StGB-CH): Nur wenn er innerhalb von zwei Jahren rückfällig wird, ist die gleiche Summe noch einmal fällig. Das jedenfalls berichten verschiedene Schweizer Medien, z.T. unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin.
…weil er in seinem Ferrari Testarossa mit rund 137 Stundenkilometern durch ein Dorf gerast ist. Erlaubt war dort eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern.
“Durch ein Dorf” ist er mit 100 gefahren, die 137 km/h erreichte er außerorts. Dort gab es tatsächlich ein Tempolimit von 80 km/h.
In der Schweiz wird das Bußgeld anhand des Vermögens des Verkehrssünders berechnet.
Der Täter muss kein Bußgeld zahlen, sondern eine Geldstrafe. Diese wird – wie auch in Deutschland, § 40 StGB – in Tagessätzen berechnet, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen – nicht nur vom Vermögen – des Täters abhängen (vgl. Art. 34 StGB-CH). Bei Bußgeldern wiederum (schweizerisch: Geldbussen) gibt es keine Tagessätze, allerdings sollen auch sie sich – u.a. – “nach den Verhältnissen des Täters” richten (Art. 110 Abs. 3 StGB-CH).
Das zuständige Gericht in St. Gallen gab an, dass der Mann umgerechnet rund 15.709.315 Euro auf seinem Konto hat.
“Auf seinem Konto” hat er diese Summe nicht, sie bezeichnet sein Gesamtvermögen. Dieses beläuft sich – schätzte das Gericht, sagt die “Basler Zeitung” – auf 23,3 Millionen Franken, verteilt u.a. auf mehrere Immobilien und fünf “Luxusautos”. Noch eine Korinthe obendrauf: Die Zahl “15.709.315″ ist alles andere als “rund”.